Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst nach Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses mit allen Bestandteilen zum 31.12.2020 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss hat den Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen zum 31.12.2020 (Belege stichprobenweise) geprüft.
Beanstandungen haben sich keine / folgende ergeben:
Festgestellt werden:
1.
Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 11.122.644,80
€
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.081.804,66
€
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) auf 1.040.840,14
€
2.
Im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 10.219.289,25
€
die ordentlichen Auszahlungen auf 9.158.031,57
€
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 1.061.257,68 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00
€
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00
€
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00
€
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 162.823,64
€
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 294.642,73
€
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -131.819,09
€
Finanzmitteüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
(-) 929.438,59
€
die Einzahlungen aus der
Aufnahme von Investitionskrediten 0,00
€
die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten 448.028,69
€
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten -448.028,69
€
Saldo der Ein- und Ausz. von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.000.000,00
€
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 17.656.112,89
€
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 16.174.702,99
€
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 1.481.409,90
€
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Vallendar hat sich zum Bilanzstichtag 31.12.2020 von 4.000.087,90 € um den Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von 1.040.840,14 € auf 5.040.928,04 € erhöht.
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, vorbehaltlich der Beantwortung der noch offenen Fragen/Anregungen, die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Bürgermeisters und der ihn vertretenden Beigeordneten für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2020.