Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Planunterlagen gemäß den zuvor gefassten Einzelbeschlüssen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.
Gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird die Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage zeitnah durchzuführen.