Satzungen und Ortsrecht
Die Tätigkeit der Verbandsgemeinde Vallendar und der verbandsangehörigen Gemeinden (Stadt Vallendar, Ortsgemeinden Niederwerth, Urbar und Weitersburg) wird neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes durch das Recht der jeweiligen Gebietskörperschaft bestimmt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Rechtsvorschriften für die Verbandsgemeinde Vallendar und den verbandsangehörigen Gemeinden.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Texte keine amtlichen Fassungen sind. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Fassungen, die sich aus den amtlichen Bekanntmachungen ergeben, die in der Regel in dem nach den Hauptsatzungen bestimmten Bekanntmachungsorgan veröffentlicht werden. (Heimat-Echo)
Die Satzungen des Landkreises Mayen-Koblenz können über folgenden Link „Kreisrecht“ eingesehen werden.