Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept
Hochwasser und Starkregen sind Naturphänomene, die wir weder verhindern können, noch können wir uns vollständig davor schützen. Vorsorge im Sinne eines zeitgemäßen Risikomanagements geht daher über die bisher in der Ingenieurpraxis im Mittelpunkt stehenden Handlungsbereiche „Technische Maßnahmen“ und „Wasserrückhalt in der Fläche“ hinaus. Laut Aussagen von Klimaexperten ist davon auszugehen, dass aufgrund des Klimawandels in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterereignissen, vor allem auch mit lokalem Starkregen/urbanen Sturzfluten, zu rechnen ist. Die Verbandsgemeinde Vallendar ist sich daher bewusst, dass auch in Ortsgemeinden, die bislang von Hochwasser- und Starkregenereignissen verschont geblieben sind, potenzielle Gefährdungen und Risiken bestehen. Bei extremen Hochwasser- und Starkregenereignissen mit sehr seltenen Wiederkehrzeiten werden sich auch in Zukunft Schäden nicht vermeiden lassen, aber durch gute Vorbereitung und passende Schutzmaßnahmen lassen sie sich deutlich verringern. Unter diesem Gesichtspunkt gewinnt die Eigenvorsorge der betroffenen Bürgerinnen und Bürger besondere Bedeutung. Die Betroffenen sind nach § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes selbst verantwortlich, in dem ihnen möglichen und zumutbaren Maße Vorsorge zu treffen und somit Schäden zu minimieren. Darüber hinaus haben die Kommunen und der Staat ebenfalls Aufgaben in der Hochwasser- und Starkregenvorsorge, sodass es sich hierbei um eine Gemeinschaftsaufgabe von den Betroffenen, den Kommunen und dem Land handelt.
Die Verbandsgemeinde Vallendar hat das Ingenieurbüro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE) im Jahr 2021 beauftragt, die Erstellung eines örtlichen Starkregenvorsorgekonzeptes zu begleiten. Dieses Vorsorgekonzept soll ortsgemeindebezogen über die Gefahren aus Hochwasser- und Starkregenereignissen informieren und mögliche Maßnahmen zur Schadensminimierung aufzeigen.
Die Aufstellung des Vorsorgekonzeptes erfolgte in enger Abstimmung mit dem Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH), dem zuständigen Ministerium, der Wasserwirtschaftsverwaltung und allen anderen Beteiligten, besonders mit den Bürgerinnen und Bürgern.