Wohnraumförderung

Wohnraumförderung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung mit einem eigenen Programm das Bauen und Kaufen von Häusern und Wohnungen. Es fördert auch die Modernisierung.

Die soziale Wohnraumförderung von Rheinland-Pfalz besteht aus den Bereichen:

  • Förderung selbst genutzten Wohnraums
  • Mietwohnraumförderung

Umgesetzt werden die Förderprogramme durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz. Umfassende Informationen sowie einen Fördermittelrechner erhalten Sie über die Internetseite: https://isb.rlp.de/wohnraum

Im Rahmen der Förderung von selbst genutztem Wohnraum gibt es folgende Förderprogramme des Landes:

·         ISB-Darlehen Wohneigentum

Gefördert werden

- Der Neubau, der Ersterwerb oder der Ankauf von Häusern und Wohnungen zur  Selbstnutzung,

- Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen

- Der Ankauf der bereits bewohnten Mietwohnung

- Ersatzneubau nach Abriss

·         ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Gefördert wird die Zeichnung von Geschäftsanteilen, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden und dadurch das Anrecht auf Überlassung einer Genossenschaftswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.

Alle wichtigen Infos  erhalten Sie hier: https://isb.rlp.de/foerderung/704.html

·         ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die

-          ein barrierefreies Wohnen ermöglichen,

-          die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen,

-          den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen oder

-          die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern

-          die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen.


Im Rahmen der Mietraumwohnförderung gibt es folgende Förderprogramme des Landes:

·         ISB-Darlehen Mietwohnungen

Gefördert werden die Errichtung von Mietwohnungen und der Ersterwerb von Mietwohnungen.

Alle wichtigen Infos finden Sie hier: https://isb.rlp.de/foerderung/751-752.html

·         ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen

Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen

-          barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,

-          die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,

-          der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder

-          die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,

-          die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.

Förderfähig sind Maßnahmen, die bislang bereits wohnwirtschaftlich genutzte Räumlichkeiten betreffen. 

·         ISB-Darlehen Wohngruppen / ISB-Darlehen Wohngemeinschaften

Gefördert werden Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau nach Abriss, Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Betreute Wohngruppen müssen eine konzeptionelle Ausrichtung nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) haben.

Alle wichtigen Infos finden Sie hier: https://isb.rlp.de/foerderung/754-755.html

·         ISB-Darlehen zum Bau von Studierendenwohnheimen / Modernisierung von Studierendenwohnheimen

Gefördert wird die Neuschaffung von Wohnraum in Studierendenwohnheimen.

Weiterhin ist die Modernisierung von Wohnraum für Studierende in bestehenden Studierendenwohnheimen förderfähig.

Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen

-          barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,

-          die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,

-          die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird,

-          der Gebrauchswert eines Wohnheimes nachhaltig erhöht wird und/oder

-          die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden.

Alle wichtigen Infos finden Sie hier: https://isb.rlp.de/foerderung/756-757.html 

·         ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende

Gefördert werden bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Die Förderung des Neubaus oder Erwerbs ist ausgeschlossen.

Alle wichtigen Infos finden Sie hier: https://isb.rlp.de/foerderung/759.html


Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Die für die Förderzusage zuständigen Stellen entscheiden auch nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.

Über die Förderungsanträge der Antragsteller, deren Wohnung innerhalb der Verbandsgemeinde Vallendar liegt, entscheidet die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Referat Bauverwaltung, Kreisstraßen, Wohnraumförderung.

Antragsvordrucke sind auf der Homepage der ISB abrufbar, alternativ erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare auch über die Kreisverwaltung.