Mit Wirkung vom 01.01.2025 erfolgte in Deutschland eine Neubewertung jeglichen Grundbesitzes (aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes), wodurch die bisherigen „Einheitswerte“ von den neuen „Grundsteuerwerten“ abgelöst wurden.
Demzufolge wurden vom Finanzamt Koblenz Bescheide über die „Feststellung des Grundsteuerwerts“ und die „Festsetzung des Grundsteuermessbetrags“ (=Grundlagenbescheid) erlassen.
Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz.
Eine Folge der Neubewertung des Grundbesitzes ist, dass es für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Mehrbelastung, bei anderen aber zu einer Minderbelastung führen kann.
Fragen, Einwände, Einsprüche und Widersprüche:
Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Ortsgemeinde/Stadt hinsichtlich der Bewertung des Grundbesitzes sind erfolglos, da die Ortsgemeinde/Stadt an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden ist.
Fragen, Einwände und Einsprüche zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags sind schriftlich an das Finanzamt Koblenz, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17-19, 56073 Koblenz, zu richten. Wurde bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt eingelegt, erledigen sich diese Einspruchsverfahren durch den Grundsteuerbescheid nicht.
Die Zahlungsverpflichtung bleibt auch bei Einlegung eines Einspruches/Widerspruches bestehen.
Einen erneuten Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid wegen der gleichen Angelegenheit muss nicht eingelegt werden. Der Einspruch wirkt gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes und sofern dieser geändert wird, erfolgt automatisch eine Änderung des Grundsteuerbescheides durch die Ortsgemeinde/Stadt.
Fragen, Einwände und Widersprüche zum Grundsteuerbescheid bitte über die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten an die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar richten.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform.