Anmeldung der Schulanfänger


Wir bitten höflich, den Anmeldetermin genau zu beachten oder rechtzeitig einen Ersatztermin zu vereinbaren.

Bitte stellen Sie bei der Anmeldung Ihr Kind persönlich vor.
Weiterhin bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:

- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes

- Besuchsbescheinigung der Kindertagesstätte

Es müssen angemeldet werden:

1. alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 01. September 2017 und dem 31. August 2018 geboren sind,

2. alle beeinträchtigten Kinder, sofern sie nach Ziffer 1 schulpflichtig sind,

3. alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.

Diese Aufforderung ist gegenstandslos, für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im Schuljahr 2023/2024 Gebrauch gemacht haben.

Liegt eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen: Theodor-Heuss-Schule Bendorf, Tel. 02622/904980.

Die Grundschulen haben folgende Anmeldetermine:

Grundschule Vallendar, Tel. 0261/65323

Montag, 25.09.23 – Montag, 09.10.23 vormittags zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr.

Die genauen Termine werden den Eltern gesondert mitgeteilt.

Grundschule Niederwerth; Tel. 0261/64501

Mittwoch, 27.09.23 und Mittwoch, 04.10.23, jeweils von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Die genauen Termine werden den Eltern gesondert mitgeteilt.

 

Grundschule Urbar, Tel. 0261/62582

Donnerstag, 21.09.23 – Donnerstag, 05.10.23.

Die genauen Termine werden den Eltern gesondert mitgeteilt.


Grundschule Weitersburg, Tel. 02622/5243

Montag, 25.09.23, Mittwoch, 27.09.23, Freitag, 29.09.23 sowie Freitag, 06.10.23

jeweils von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Die genauen Termine werden den Eltern gesondert mitgeteilt.


Kann-Kinder:

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll, mit Zustimmung der Eltern, die Kindertagesstätte einbezogen werden. Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt im Februar 2024. Nähere Informationen werden in der Presse rechtzeitig bekannt gegeben.