Kon­zes­si­ons­ver­trä­ge

  • Leistungsbeschreibung

     Die Energieversorger sind darauf angewiesen, für ihre Leitungsnetze zu ihren Kunden öffentliche Verkehrsflächen und sonstige Flächen benutzen zu können. Hierfür werden alle 20 Jahre „Konzessionsverträge“ zwischen den Energieversorgern und den Kommunen abgeschlossen, die u. a. den Ausbau und die Unterhaltung der Energienetze regeln. Vorab werden diese Vergabeabsichten in europaweiten Vergabeverfahren den interessierten Versorgern bekannt gegeben.