NATURA 2000

  • Leistungsbeschreibung

    Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer europäischer Schutzgebiete.

    Vorrangiges Ziel von Natura 2000 ist es, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Einen wichtigen Meilenstein zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft im Mai 1992 mit der Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, mit der sich die Mitgliedsstaaten u.a. dazu verpflichteten, das Natura 2000-Schutzgebiets-Netzwerk aufzubauen. Es setzt sich aus den Schutzgebieten der Vogelschutzrichtlinie von 1979 sowie aus den Schutzgebieten der FFH-Richtlinie zusammen, die in einem zweistufigen Verfahren nach nationaler und EU-weiter Bewertung festgelegt wurden.

    Die Natura 2000-Gebiete werden in Rheinland- Pfalz durch das Landesnaturschutzgesetz ausgewiesen. In Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörden bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd werden Bewirtschaftungspläne für diese Schutzgebiete erstellt, in denen die Schutzbedürftigkeit ihrer Arten und Lebensräume und die Möglichkeiten zu ihrer Sicherung und Entwicklung beschrieben werden. Die Erhaltung der NATURA 2000 Gebiete in einem guten Zustand hat für den Naturschutz eine besondere Bedeutung.

    Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen soll - wo immer möglich - durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern und Nutzern der Grundflächen geschehen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Ob Ihr Grundstück in einem NATURA 2000-Gebiet liegt oder welche Arten in den NATURA 2000-Gebieten vorkommen, können Sie unter dem Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz einsehen.

Bei Fragen zu Artvorkommen wenden Sie sich an das Landesamt für Umwelt, Abteilung Naturschutz.

Sollten Sie Fragen zu einzelnen Bewirtschaftungsplänen haben, kontaktieren Sie die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion. Ferner können Sie dort erfragen, ob sie für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen als Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Landes beantragen können.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende