Einschulung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kindbis einschließlich 31. August eines Jahres 6 Jahre alt geworden ist, wird es im gleichen Jahr schulpflichtig und wird in eine Grundschule eingeschult. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss dies bei der zuständigen Grundschule beantragt und der gewünschten Grundschule mitgeteilt werden. Die Entscheidung treffen die beiden Schulleitungen, in Konfliktfällen die zuständige Schulaufsicht. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
Teaser
Ihr Kind wird schulpflichtig und muss demnach eingeschult werden? Dann müssen Sie Ihr Kind in der zuständigen Grundschule anmelden.
Verfahrensablauf
Bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Grundschule geben Sie u.a. die Personalien Ihres Kindes an, die für den Schulalltag wichtig sind. Dabei wird bei Kindern, die keine Kita besucht haben, auch festgestellt, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, wird das Kind verpflichtet, vor der Einschulung an einem Sprachförderkurs teilzunehmen. Zum Besuch des Kindergartens wird geraten.
Es folgt eine Einschulungsuntersuchung sowie ein Einschulungsgespräch in der Regel zwischen der Schulleitung und dem Kind.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat bis zum 31.08. das 6. Lebensjahr vollendet
- Der Wohnsitz Ihres Kindes ist in Rheinland-Pfalz
Welche Fristen muss ich beachten?
Eltern melden ihr Kind im September/ Oktober vor Schulbeginn in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Ort und Zeit der Anmeldung werden von der Schulleitung bekannt gegeben.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Die Einschulung ist die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere einer Grundschule.
Typisierung
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